Wie unterscheiden sich das Kartellrecht und seine Aufgaben heute von der eher analogen Welt vor 30 Jahren? Das Kartellrecht ist ziemlich flexibel und sehr allgemein, meint Justus Haucap. Ein sektorspezifisches Recht wie das der Telekommunikation verändere sich viel stärker, weil sich die Technik dauernd weiterentwickelt. Das Kartellrecht ähnelt daher eher den Zehn Geboten: Man darf keine Preise absprechen. Man darf seine marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Das sind Grundsätze, die auch in der digitalen Welt unverändert gelten. In der konkreten Rechtsdurchsetzung und Interpretation ändert sich vielleicht hier und da ein wenig. Aber der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist gering. „Kopfzerbrechen bereiten uns Kartelle, die über Algorithmen organisiert werden“, so Haucap. „Immer mehr Onlinehändler nutzen Algorithmen, um die Preise der Konkurrenz im Sekundentakt zu prüfen und die eigenen Preise dann entsprechend anzupassen. Den Algorithmus selbst kann man nicht belangen. Ist also der Programmierer haftbar zu machen? Das sind Fragen, bei denen wir völlig im Nebel stochern.
BERG SINAI
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Wie unterscheiden sich das Kartellrecht und seine Aufgaben heute von der eher analogen Welt vor 30 Jahren? Das Kartellrecht ist ziemlich flexibel und sehr allgemein, meint Justus Haucap. Ein sektorspezifisches Recht wie das der Telekommunikation verändere sich viel stärker, weil sich die Technik dauernd weiterentwickelt. Das Kartellrecht ähnelt daher eher den Zehn Geboten: Man darf keine Preise absprechen. Man darf seine marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Das sind Grundsätze, die auch in der digitalen Welt unverändert gelten. In der konkreten Rechtsdurchsetzung und Interpretation ändert sich vielleicht hier und da ein wenig. Aber der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist gering. „Kopfzerbrechen bereiten uns Kartelle, die über Algorithmen organisiert werden“, so Haucap. „Immer mehr Onlinehändler nutzen Algorithmen, um die Preise der Konkurrenz im Sekundentakt zu prüfen und die eigenen Preise dann entsprechend anzupassen. Den Algorithmus selbst kann man nicht belangen. Ist also der Programmierer haftbar zu machen? Das sind Fragen, bei denen wir völlig im Nebel stochern.