„Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Auf dieser Grundlage regeln wir den Datenschutz im Land neu. Damit sorgen wir für einen Datenschutz auf dem bisherigen, hohen Niveau und ermöglichen gleichzeitig notwendige Erleichterungen für einen sinnvollen Umgang mit den Daten“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Befassung mit dem Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung im Landtag von Baden-Württemberg. Der Landtag beschloss das Gesetz in zweiter Lesung.
NEUE REGELN ZUM DATENSCHUTZ
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Der Landtag hat ein Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Es sei bundesweit mit das beste Landesdatenschutzgesetz, so Innenminister Thomas Strobl.
„Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Auf dieser Grundlage regeln wir den Datenschutz im Land neu. Damit sorgen wir für einen Datenschutz auf dem bisherigen, hohen Niveau und ermöglichen gleichzeitig notwendige Erleichterungen für einen sinnvollen Umgang mit den Daten“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Befassung mit dem Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung im Landtag von Baden-Württemberg. Der Landtag beschloss das Gesetz in zweiter Lesung.