„Wir haben hier als Landesverwaltung auch eine Vorbildrolle und gehen nun einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz. Vielen mag das als Kleinigkeit erscheinen. Aber damit beseitigen wir Unsicherheiten bei Behördenleitungen und werden fahrradfreundlicher.“ Was allen Arbeitgebern seit Ende des Jahres 2016 steuerrechtlich erlaubt war, hat das Land Baden-Württemberg nun auch haushaltsrechtlich geklärt und umgesetzt. Die Dienststellen können ihren Beschäftigten nun ermöglichen, ihre Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und alle anderen E-Zweiräder während der Arbeitszeit aufzuladen – kostenlos und steuerfrei. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 hatte es die Bundesregierung Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten Ladestrom für deren E-Kraftfahrzeuge steuerfrei zu überlassen. Darunter fallen neben E-Pkws zwar auch E-Bikes, S-Pedelecs und E-Roller (jeweils mit Motorunterstützung auch über 25 Kilometer pro Stunde). Aber die am weitesten verbreitete Form der E-Mobilität, Pedelecs und E-Bikes mit Motorunterstützung bis höchstens 25 Kilometer pro Stunde, war nicht berücksichtigt worden. Auf Initiative des Verkehrsministeriums hat das Finanzministerium Baden-Württemberg auf Bund-Länder-Ebene erreicht, dass diese Regelungslücke geschlossen wurde.
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„Wir haben hier als Landesverwaltung auch eine Vorbildrolle und gehen nun einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz. Vielen mag das als Kleinigkeit erscheinen. Aber damit beseitigen wir Unsicherheiten bei Behördenleitungen und werden fahrradfreundlicher.“ Was allen Arbeitgebern seit Ende des Jahres 2016 steuerrechtlich erlaubt war, hat das Land Baden-Württemberg nun auch haushaltsrechtlich geklärt und umgesetzt. Die Dienststellen können ihren Beschäftigten nun ermöglichen, ihre Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und alle anderen E-Zweiräder während der Arbeitszeit aufzuladen – kostenlos und steuerfrei. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 hatte es die Bundesregierung Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten Ladestrom für deren E-Kraftfahrzeuge steuerfrei zu überlassen. Darunter fallen neben E-Pkws zwar auch E-Bikes, S-Pedelecs und E-Roller (jeweils mit Motorunterstützung auch über 25 Kilometer pro Stunde). Aber die am weitesten verbreitete Form der E-Mobilität, Pedelecs und E-Bikes mit Motorunterstützung bis höchstens 25 Kilometer pro Stunde, war nicht berücksichtigt worden. Auf Initiative des Verkehrsministeriums hat das Finanzministerium Baden-Württemberg auf Bund-Länder-Ebene erreicht, dass diese Regelungslücke geschlossen wurde.