Seit vergangener Woche hat die elektronische Akte die herkömmliche Papierakte an den Arbeitsgerichten im Land ersetzt. Sie soll den Informationsaustausch zwischen Gerichten und Anwälten beschleunigen, aber auch Beschäftigten der Gerichte die Arbeit von Zuhause ermöglichen.
Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte bei den Arbeitsgerichten ist laut Justizminister Guido Wolf ein „weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz“.
Die vollelektronische Übermittlung und Bearbeitung von Daten erleichtert die Einreichung von Anträgen bei Gericht und beschleunigt die Verfahren.