Unternehmen erhalten künftig unabhängig von Ihrer Rechtsform eine Landesförderung für E-Fahrzeuge, wie Verkehrsminister Winfried Hermann bekanntgegeben hat. Dies gilt ab dem 1. März 2020. Demnach können nun auch Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Vereine Anträge für die E-Fahrzeugförderung des Landes, den sogenannten BW-e-Gutschein, stellen und in Kombination mit der Kaufprämie des Bundes für Elektroautos (dem sogenannten Umweltbonus) in Höhe von 6.000 Euro Unterstützung von bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug erhalten.
Gutschein für Mobilität
Asset Headline News
Gutschein für Mobilität
Intelligente MobilitätAsset Publisher
Das Land weitet die Förderung der Elektromobilität durch den sogenannten BW-e-Gutschein aus.
Unternehmen erhalten künftig unabhängig von Ihrer Rechtsform eine Landesförderung für E-Fahrzeuge, wie Verkehrsminister Winfried Hermann bekanntgegeben hat. Dies gilt ab dem 1. März 2020. Demnach können nun auch Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Vereine Anträge für die E-Fahrzeugförderung des Landes, den sogenannten BW-e-Gutschein, stellen und in Kombination mit der Kaufprämie des Bundes für Elektroautos (dem sogenannten Umweltbonus) in Höhe von 6.000 Euro Unterstützung von bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug erhalten.