Was ist der Landkreistag?
Der Landkreistag ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein mit den baden-württembergischen Landkreisen sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als Mitglieder.
Einen Sonderstatus hat der Landkreistag aber doch, nämlich das Recht, vom Gesetzgeber zu Gesetzen oder Verordnungen, welche die Landkreise berühren, angehört zu werden (Stellungnahmen für alle Landkreise abzugeben). Dieses Recht ergibt sich aus der Landesverfassung.