Der Datenschutz ist im Bereich der Gesundheitswirtschaft besonders bedeutsam, da Gesundheitsdaten sensibel und deswegen umfassend zu schützen sind. Das gilt erst recht, seitdem die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Gerade in einer Situation wie der Corona-Pandemie sind gesundheitsbezogene Daten aber wichtig, um wirksame Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus treffen zu können. Die Corona-Verordnung Datenverarbeitung der Landesregierung von Baden-Württemberg regelt den sicheren Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern, den Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst. Sie legt die zulässigen Zwecke sowie die Voraussetzungen der jeweiligen Datenverarbeitung fest und regelt das dafür einzurichtende automatisierte Bereitstellungs- und Abfrageverfahren. Die Verordnung ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg abgestimmt.

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