Förderung
Unsere Fördermöglichkeiten
Unsere Fördermöglichkeiten
Sie haben eine Vision zur Digitalen Transformation? Unsere Fördermöglichkeiten helfen Ihnen, aus Ideen Wirklichkeit zu machen.
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Ausbildung digitale Gesundheitsbotschafterinnen und Gesundheitsbotschafter
Zu ihren Aufgaben zählen, Bürgerinnen und Bürger über digitale Anwendungen und Dienstleistungen im Gesundheitswesen zu informieren, aufzuklären und sie zum souveränen Umgang zu befähigen. Als Ansprechpersonen geben sie ihr Wissen weiter und bauen vor allem bei älteren Menschen die Berührungsängste zu digitalen Angeboten ab.
Das Projekt gesundaltern@bw wird unterstützt durch das Ministerium Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.lmz-bw.de
www.gesundaltern-bw.de
Kontakt: Lisa Gröschel | E-Mail: qualifzierung@gesundaltern-bw.de | Tel: 0711 20709863
Breitbandförderung

Breitbandförderung
Ziel der Breitbandförderung ist der flächendeckende Ausbau von zukunftsfähigen Breitbandnetzen, überall dort wo der marktgetriebene Ausbau versagt. Gefördert wird vornehmlich die Schließung sogenannter weißer Flecken, das heißt in Gebieten, in denen Übertragungsraten von 30 Mbit/s nicht erreicht werden. Hinzugekommen ist mittlerweile die Förderung in den sogenannten grauen Flecken, wo weniger als 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Das Förderprogramm richtet sich an die kommunalen Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse.
Charge@BW

Baden-Württemberg fördert in Ergänzung zum kürzlich veröffentlichten vierten Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für öffentliche Ladeinfrastruktur mit Charge@BW auch Ladepunkte, die nur zweitweise öffentlich zugänglich sind. Ziel ist es, die Flächendeckung weiter voranzutreiben.
Mit der neuen Förderung Charge@BW für Ladeinfrastruktur übernimmt das Land ab dem 1. September 2019 vierzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur kann auch vor Antragsstellung (ab 1. September 2019) begonnen werden. Die Anträge müssen jedoch bis spätestens sechs Monate nach Maßnahmenbeginn und noch vor Fertigstellung der Ladeinfrastruktur eingereicht werden.
Digitalisierungs-Werkstätten im Handwerk

Gefördert wird die Durchführung von Digitalisierungs-Werkstätten im Handwerk, in denen kleine und mittlere Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer konkreten Digitalisierungsstrategie für die Implementierung digitaler Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle unterstützt werden sollen. Daneben sollen geeignete Transfermaterialen abgeleitet werden.
Digitalisierungsprämie Plus

Für die Digitalisierungsprämie Plus wurden bisher rund 2.500 Anträge gestellt. Die Anpassung der Konditionen ermöglicht die Förderung von mindestens weiteren 6.000 Unternehmen.
Ab dem 1. Februar 2021 ist es Unternehmen wieder möglich, Förderanträge für die Digitalisierungsprämie Plus zu stellen.
Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen:
- Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
- Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
In der Zuschussvariante wird die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers erfolgen. Die jeweils aktuellen Antragsformulare können auf den hinterlegten Seiten bei der L-Bank heruntergeladen werden.
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 500 Angestellten bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u. a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Angestelltenschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung einer IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.
Die angepassten Förderkonditionen sehen einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal aber 6.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und einen Zuschuss von zwölf Prozent (maximal aber 12.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor. Mit den angepassten Konditionen können voraussichtlich insgesamt 8.500 Fördervorhaben anstelle von 6.000 Vorhaben gefördert werden. Das angestoßene Investitionsvolumen in Digitalisierung wird sich auf über 300 Millionen Euro erhöhen.
Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0“ des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, die ein Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw ist.
Digitalpakt von Bund und Ländern

Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen während der Laufzeit von fünf Jahren rund 650 Mio. Euro.
Zur Umsetzung des DigitalPakt Schule wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die den Rahmen für die jeweilige landesspezifische Umsetzung vorgibt. Die Verwaltungsvereinbarung ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft. Das Kultusministerium hat eine Verwaltungsvorschrift erstellt, in der die Details zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg für Investitionen an Schulen geregelt werden. Die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ ist am 7. September 2019 in Kraft getreten. Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel. In Baden-Württemberg sind dies rund 585 Millionen Euro über fünf Jahre.
Die Prüfung und Abwicklung der Anträge übernimmt die L-Bank. Anträge können seit dem 1. Oktober 2019 bei der L-Bank gestellt werden.
Zu den Antragsvoraussetzungen zählt u.a. eine Bestätigung der Träger, dass der Betrieb und IT-Support gesichert ist sowie die Vorlage eines Medienentwicklungsplans, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält. Das Landesmedienzentrum und die Medienzentren im Land unterstützen und beraten die Schulträger und die Schulen bei der Medienentwicklungsplanung; zudem steht ein Online-Tool zur Erstellung der Pläne bereit. Weitere Informationen zum Medienentwicklungsplan finden Sie auf der Website des LMZ.
Downloads
Förderung von Games

Das Förderprogramm Games BW der MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwicklerinnen und Entwickler qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Ziel ist es, die Games-Branche in Baden-Württemberg zu stärken.
Die Förderung kann sich auf die Konzept- und Prototyp-Entwicklung sowie auf die Produktion von digitalen Spielen beziehen. Das Programm wird finanziert über die MFG und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die Entwicklerinnen und Entwickler beantragen bei der Games BW Förderung je nach Phase für ihr Games-Projekt bis zu 500.000 Euro. Je nach beantragter Förderphase/Förderkategorie und Variante wird die Fördersumme als erlösbedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen oder Zuschuss ausgezahlt.
Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme.
Die Fördervarianten:
- Games BW Anträge für Fördersummen bis zu 20.000 Euro können ganzjährig gestellt werden. Über diese entscheidet der Geschäftsführer der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
- Über die Games BW Anträge für Fördersummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium. Die nächste Einreichfrist für diese Anträge endet am 27. Juli 2021. Spätestens zwei Wochen vor der Einreichung muss ein Beratungsgespräch mit der Games BW Ansprechpartnerin Iris Harr (harr@mfg.de) geführt werden.
Industrie 4.0 Scouting

Die Digitalisierung bietet vielfältige Möglichkeiten, gerade auch für den Mittelstand: Neue Produkte können schneller hergestellt, Kundenwünsche besser berücksichtigt, neue Geschäftsfelder und Services angeboten werden. Kleine und mittelständische Industrieunternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung sinnvolle Digitalisierungsprojekte auf den Weg zu bringen. Egal ob durchgängige / vernetze Prozesse und Abläufe – von der Bestellung über Einkauf, Produktion etc. bis zur Auslieferung – oder smarte Produkte und digitale Geschäftsmodelle, die Unternehmen müssen aktiv werden, um auch in Zukunft ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aber wie können mittelständische Unternehmen den digitalen Wandel strategisch angehen und die digital gewonnenen Informationen wirtschaftlich nutzen? An welchen Stellen lohnt sich die Digitalisierung der Fertigung und Logistik besonders für die Unternehmen?
Die beim VDMA Baden-Württemberg angesiedelte Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg bietet mit dem durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geförderten Industrie 4.0 Scouting konkrete Antworten und praktische Unterstützung. Mit dem Scouting-Programm unterstützt sie produzierende Unternehmen bei der Auswahl und Konkretisierung von geeigneten Industrie 4.0 Projekten. Das Scouting setzt dort an, wo die Unternehmen gerade stehen. Ob das die Digitalisierung von Prozessen oder ihr digitales Geschäftsmodell ist.
Das Scouting wird durch neutrale Fachexperten aus der Praxis durchgeführt, hierfür wurde gemeinsam mit einer Expertenjury einen Scout-Pool aufgebaut. Alle Experten haben langjährige Erfahrungen in der produzierenden Industrie und dort zahlreiche Umsetzungsprojekte im Themenfeld Digitalisierung / Industrie 4.0 begleitet. Ziel des Scoutings ist eine Beratung von Experten aus der Praxis für die Praxis anzubieten.
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Innovationsgutschein Hightech Start-up

Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.
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Innovationsgutscheine A und B

Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren